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Thorsten Mamat Rechtsanwalt | Alfredstraße 31 | 45130 Essen | 0201/72 00 6 - 60 | 0201/72 00 6 - 78 | mamat@rae-knoblauch.de

Das Verkehrsrecht stellt seit Beginn meinerZulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2000 einen fachlichen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit in Essen dar. Neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt hat mir die Rechtsanwaltskammer aufgrund des Nachweises besonderer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen die Berechtigung zuerkannt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen.

Meine Tätigkeit im Verkehrsrecht in Essen umfasst sowohl die Vertretung bei Verkehrsunfällen und Streitfällen mit Versicherungen, als auch die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und in Bußgeldverfahren sowie die Vertretung in Fahrerlaubnisangelegenheiten und ähnlichen Verwaltungsverfahren. Zum Verkehrsrecht gehören schließlich auch das Autorecht und das Oldtimerrecht.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die Versicherung des Unfallverursachers nicht nur den Fahrzeugschaden ersetzen, sondern im Regelfall auch Ihre Rechtsanwaltskosten übernehmen! Das bedeutet, dass Sie in diesen Fällen gar keine Rechtsanwaltskosten tragen müssen.

Außerdem können z. B. Ansprüche auf Nutzungsausfall, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall bestehen. Bitte bedenken Sie, dass die Versicherungsgesellschaften bei ihrem sogenannten Schadensmanagement lediglich ihre eigenen Interessen vertreten! Mit Hilfe von erfahrenen Juristen und Sachverständigenorganisationen versuchen die Versicherungsgesellschaften oft, Ihre Ansprüche erheblich zu kürzen, ohne dass Sie dies überhaupt bemerken. Um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie deshalb bei einem Verkehrsunfall immer und sofort einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Nicht umsonst hat das Oberlandesgericht Frankfurt ausgeführt:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes abzuwickeln.“

(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.12.2014 – Az. 22 U 171/13)

Auch wenn es bei Vollkasko- oder Teilkaskoschäden zu Streitigkeiten mit der Versicherung kommt, können Sie mich um Rat fragen. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet werde ich für Ihr Problem die bestmögliche Lösung finden.

Im Verkehrsstrafrecht übernehme ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Essen auch bundesweit Verteidigungen u. a. bei den folgenden Delikten:

  • Trunkenheit im Verkehr (Alkohol oder Drogen)
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • fahrlässige Körperverletzung

Sollte Ihr Führerschein sichergestellt oder Ihre Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden sein, kann ich die Erfolgsaussicht der zulässigen Rechtsbehelfe prüfen und Sie umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten beraten.

Bei Bußgeldverfahren kann es u. a. um die folgenden Tatvorwürfe gehen:

  • Geschwindigkeitsübertretung
  • Rotlichtverstöße
  • Abstandsunterschreitung
  • Verstöße gegen Zulassungsvorschriften
  • Alkohol und Drogen

Als Fachanwalt für Strafrecht und für Verkehrsrecht in Essen bin ich bestens vertraut mit der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und in Bußgeldverfahren.

Wenn Sie im Straßenverkehr von der Polizei angehalten werden oder wenn Sie ein Anhörungsschreiben von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Bußgeldstelle erhalten, sollten Sie sich nicht zur Sache äußern, sondern sich unverzüglich durch einen qualifizierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Als Verteidiger erhalte ich in jedem Fall Akteneinsicht. Dies ist unerlässlich, um mit Ihnen eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht verfügen, übernimmt diese in der Regel die Gebühren des Verteidigers im Bußgeldverfahren und, unter gewissen Voraussetzungen, auch im Verkehrsstrafverfahren.

Wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis droht oder bereits erfolgt ist, z. B. wegen Alkohol, Drogen oder aufgrund zu vieler Punkte in Flensburg, kann ich Sie über mögliche Schritte beraten, um die Entziehung abzuwenden oder die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Auch bei Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung einer MPU können Sie sich an mich wenden.

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