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Thorsten Mamat Rechtsanwalt | Alfredstraße 31 | 45130 Essen | 0201/72 00 6 - 60 | 0201/72 00 6 - 78 | mamat@rae-knoblauch.de

Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2000 ist das Strafrecht in Essen ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Im Jahr 2004 hat mir die Rechtsanwaltskammer aufgrund des Nachweises besonderer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen die Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.

Von der ersten polizeilichen Vernehmung über die Hauptverhandlung bis hin zum Berufungs- oder Revisionsverfahren stehe ich Ihnen als erfahrener Strafverteidiger mit Rat und Tat zur Seite. Meine Tätigkeit im Strafrecht in Essen erstreckt sich auf sämtliche Bereiche des Strafrechts, wie z. B.:

  • Diebstahl und Unterschlagung
  • Begünstigung und Hehlerei
  • Betrug und Untreue
  • Urkundenfälschung
  • Insolvenzstraftaten
  • Korruptionsstraftaten
  • Steuerhinterziehung und Selbstanzeige
  • Geldwäsche
  • Beleidigung und Verleumdung
  • Nötigung und Bedrohung
  • Körperverletzungsdelikte
  • Raub und Erpressung
  • Tötungsdelikte wie Mord oder Totschlag
  • Sexualstraftaten wie sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung
  • Betäubungsmittelstraftaten wie Erwerb, Besitz oder Handeltreiben
  • Internet- und Computerstraftaten
  • Verkehrsstraftaten

Bei diesen und weiteren Tatvorwürfen können Sie sich gerne an mich wenden und ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren.

Selbstverständlich übernehme ich bundesweit Strafverteidigungen.

Auch im Jugendstrafrecht verfüge ich über langjährige Erfahrungen. Auf diesem Rechtsgebiet gibt es einige Besonderheiten, die vom Erwachsenenstrafrecht abweichen.

Darüber hinaus übernehme ich auch Pflichtverteidigungen. Wenn das Gericht Sie darauf hinweist, dass Ihnen ein Pflichtverteidiger zusteht, können Sie sich in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist selbst einen Rechtsanwalt aussuchen. Diese Möglichkeit sollten Sie nutzen.

Sollten Sie mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden, haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern und jederzeit einen Verteidiger hinzuzuziehen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch und lassen Sie sich beraten!

Als Strafverteidiger erhalte ich in jedem Fall Akteneinsicht. Dies ist unerlässlich, um mit Ihnen eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.

Gemeinsam werden wir eine optimale Lösung für Ihr strafrechtliches Problem finden.

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