Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht in Essen – Ihr Strafverteidiger

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst eine Vielzahl komplexer Delikte, die Unternehmen und Privatpersonen betreffen. In Essen stehen häufig Vorwürfe wie Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Betrug, Untreue oder Insolvenzverschleppung im Raum.
Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht in Essen verteidige ich Mandanten sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht. Aufgrund der hohen Komplexität solcher Verfahren ist eine frühzeitige anwaltliche Einschaltung unverzichtbar. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern im Steuerrecht prüfen wir die wirtschaftlichen Zusammenhänge und begleiten steuerliche Selbstanzeigen und entwickeln diskrete Verteidigungsstrategien.
- Typische Delikte: Steuerhinterziehung, Betrug, Untreue, Insolvenzdelikte
- Folgen: Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Berufsverbote, Unternehmensschäden, hohe Schadensersatzforderungen
- Ihre Vorteile: Diskrete Verteidigung, Prüfung der Buchführung, Begleitung von Selbstanzeigen, Entwicklung individueller Strategien
Wenn Sie in Essen mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, zählt vor allem eines: schnelle, kompetente Verteidigung. Als erfahrener Strafverteidiger in Essen vertrete ich Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Berufung oder Revision.
Häufige Fragen – Wirtschaftsstrafrecht / Steuerstrafrecht in Essen
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren.
Bei besonders hohen Summen, bandenmäßigem Vorgehen oder systematischem Handeln.
Ja, eine wirksame Selbstanzeige kann Straffreiheit bewirken – sie muss aber vollständig und rechtzeitig erfolgen.
Ja, da Verfahren hochkomplex sind und erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Oft beginnt es mit einer Durchsuchung oder Sicherstellung von Unterlagen – anwaltliche Begleitung ist hier entscheidend.