skip to Main Content
Thorsten Mamat Rechtsanwalt | Neue Anschrift ab 01.02.2025: Huyssenallee 15 | 45128 Essen | 0201 / 361 56 41 | service@anwaltskanzlei-nowack.de

Vorwurf Steuerhinterziehung oder Wirtschaftsstraftat? Wir verteidigen Sie diskret & konsequent. Jetzt Kontakt aufnehmen und eine persönliche und kompetente Betreuung sichern.

Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht in Essen – Ihr Strafverteidiger

Rechtsanwalt Thorsten Mamat Grafik Strafrecht in Essen

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst eine Vielzahl komplexer Delikte, die Unternehmen und Privatpersonen betreffen. In Essen stehen häufig Vorwürfe wie Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Betrug, Untreue oder Insolvenzverschleppung im Raum.

Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht in Essen verteidige ich Mandanten sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht. Aufgrund der hohen Komplexität solcher Verfahren ist eine frühzeitige anwaltliche Einschaltung unverzichtbar. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern im Steuerrecht prüfen wir die wirtschaftlichen Zusammenhänge und begleiten steuerliche Selbstanzeigen und entwickeln diskrete Verteidigungsstrategien.

Rechtliche Probleme? Wir sichern Ihre Rechte im Strafverfahren.

Soforthilfe durch Ihren Rechtsanwalt in Essen.

  • Typische Delikte: Steuerhinterziehung, Betrug, Untreue, Insolvenzdelikte
  • Folgen: Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Berufsverbote, Unternehmensschäden, hohe Schadensersatzforderungen
  • Ihre Vorteile: Diskrete Verteidigung, Prüfung der Buchführung, Begleitung von Selbstanzeigen, Entwicklung individueller Strategien

Wenn Sie in Essen mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, zählt vor allem eines: schnelle, kompetente Verteidigung. Als erfahrener Strafverteidiger in Essen vertrete ich Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Berufung oder Revision.

    Datenschutz.

    Häufige Fragen – Wirtschaftsstrafrecht / Steuerstrafrecht in Essen

    Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren.

    Bei besonders hohen Summen, bandenmäßigem Vorgehen oder systematischem Handeln.

    Ja, eine wirksame Selbstanzeige kann Straffreiheit bewirken – sie muss aber vollständig und rechtzeitig erfolgen.

    Ja, da Verfahren hochkomplex sind und erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

    Oft beginnt es mit einer Durchsuchung oder Sicherstellung von Unterlagen – anwaltliche Begleitung ist hier entscheidend.

    Back To Top