Versicherungsstreitigkeiten / Regress in Essen – Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

ES kommt nicht selten vor, das die Kasko Versicherung bei einem selbst verschuldeten Unfall oder bei einem Fahrzeugdiebstahl die Zahlung verweigert oder zu wenig zahlt. In manchen Fällen fordert auch die Haftpflichtversicherung Beträge zurück, die zuvor an den Unfallgegner gezahlt wurden.
Ein solcher Regress der Versicherung ist möglich, wenn dem Versicherungsnehmer oder dem Fahrer eine Obliegenheitsverletzung vorgeworfen wird, zum Beispiel Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, falsche Angaben gegenüber der Versicherung oder grobe Fahrlässigkeit.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Essen vertrete ich Mandanten bei sämtlichen Streitigkeiten mit Ihrer KFZ Haftpflicht- oder Kaskoversicherung.
- Fälle:
- Leistungsverweigerung oder Kürzung bei einem Teil- oder Vollkaskoschaden
- Regress der Haftpflichtversicherung bei Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers oder Fahrers
- Ihr Vorteil:
- Akteneinsicht in Straf- oder Bußgeldakte
- Prüfung der Rechtslage
- Durchsetzung Ihrer Rechte
- Abwehr unberechtigter Forderungen
Wenn Sie in Essen mit einem verkehrsrechtlichen Vorwurf oder Problem konfrontiert sind, zählt vor allem eines: eine schnelle und sachkundige anwaltliche Unterstützung.
Als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht in Essen vertrete ich Mandanten in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrechts – sowohl bei Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten als auch in Verfahren im Verkehrszivilrecht und im Verkehrsverwaltungsrecht.
Häufige Fragen – Versicherungsstreitigkeiten (Regress)
Nach einer Regulierung an den Unfallgegner fordert die Versicherung den Schadensbetrag ganz oder teilweise vom Versicherungsnehmer oder Fahrer zurück.
Bei Obliegenheitsverletzungen wie zum Beispiel, Fahrern unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, wenn der Schaden nicht oder mit falschen Angaben gemeldet wird oder bei grober Fahrlässigkeit.
In der Regel sind die Summen begrenzt. Dabei kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an.
Ja, durch Akteneinsicht, Prüfung der Rechtslage, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegen die Versicherung.