Strafrecht in Essen – Ihr Rechtsanwalt für Strafverteidigung

Strafrechtliche Vorwürfe stellen für Betroffene eine erhebliche Belastung dar – sowohl persönlich als auch beruflich. In dieser Situation ist es entscheidend, einen erfahrenen Rechtsanwalt an der Seite zu haben, der Ihre Rechte wahrt und Sie durch das Verfahren begleitet.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Essen vertrete ich Mandanten in sämtlichen Bereichen des Strafrechts – von der ersten polizeilichen Vorladung über das Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung. Meine Tätigkeit umfasst sowohl die Verteidigung in klassischen Strafsachen wie Betrug, Körperverletzung oder Betäubungsmitteldelikten als auch in komplexen Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren.
Wenn Sie in Essen mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, zählt vor allem eines: schnelle, kompetente Verteidigung. Als erfahrener Strafverteidiger in Essen vertrete ich Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Berufung oder Revision.
Mein Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu erreichen – sei es die Einstellung des Verfahrens, eine strafmildernde Einigung oder die umfassende Verteidigung in der Hauptverhandlung. Diskretion, Vertraulichkeit und die konsequente Wahrnehmung Ihrer Rechte sind dabei selbstverständlich.
Häufige Fragen zum Strafrecht in Essen
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei eine Aussage zu machen. Es empfiehlt sich, zunächst einen Anwalt zu kontaktieren und Akteneinsicht zu beantragen, bevor eine Entscheidung über eine Aussage getroffen wird.
Ein Pflichtverteidiger wird bestellt, wenn es sich um ein schwerwiegendes Delikt handelt oder Untersuchungshaft angeordnet wird. Auch bei Kapitaldelikten, Sexualdelikten oder wenn ein Berufsverbot drohen kann, ist ein Pflichtverteidiger zwingend vorgesehen.
Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab. Für eine Erstberatung fallen meist überschaubare Gebühren an. In bestimmten Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Im Falle einer Pflichtverteidigung werden die Kosten zunächst von der Staatskasse getragen.
Das hängt von der Komplexität des Falls ab. Ermittlungsverfahren können wenige Wochen oder mehrere Monate dauern. Bei Hauptverhandlungen ist mit mehreren Verhandlungstagen zu rechnen, insbesondere bei umfangreichen Wirtschafts- oder Kapitaldelikten.