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Thorsten Mamat Rechtsanwalt | Neue Anschrift ab 01.02.2025: Huyssenallee 15 | 45128 Essen | 0201 / 361 56 41 | service@anwaltskanzlei-nowack.de

Opfer einer Straftat? Wir vertreten Sie als Nebenkläger und setzen Ihre Rechte durch. Lassen Sie sich rechtlich beraten und optimal vorbereiten. Jetzt Kontakt aufnehmen und eine persönliche und kompetente Betreuung sichern.

Nebenklage und Opfervertretung in Essen – Ihre Rechte im Strafverfahren

Rechtsanwalt Thorsten Mamat Grafik Strafrecht in Essen

Opfer einer Straftat haben im Strafverfahren besondere Rechte. In Essen können Sie sich durch eine Nebenklage aktiv am Verfahren beteiligen und eigene Ansprüche – etwa auf Schmerzensgeld – geltend machen. Gerade bei Gewalt- oder Sexualdelikten ist eine kompetente Opfervertretung entscheidend, um Gehör zu finden und rechtlichen Schutz zu erhalten.

Als Anwalt für Opfervertretung in Essen vertrete ich Nebenkläger in allen Verfahrensstadien. Ich beantrage Akteneinsicht, begleite Vernehmungen und setze zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren durch. Ziel ist es, die Opferrechte konsequent zu wahren und eine angemessene Strafe zu erzielen, sowie etwaige Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen.

Rechtliche Probleme? Wir sichern Ihre Rechte im Strafverfahren.

Soforthilfe durch Ihren Rechtsanwalt in Essen.

  • Rechte der Nebenklage: Anwesenheit in der Hauptverhandlung, Beweisanträge, Rechtsmittel
  • Ansprüche: Schmerzensgeld, Schadensersatz, Schutzmaßnahmen
  • Ihre Vorteile: Durchsetzung der Opferrechte, umfassende Vertretung, psychologische Entlastung

Wenn Sie in Essen mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, zählt vor allem eines: schnelle, kompetente Verteidigung. Als erfahrener Strafverteidiger in Essen vertrete ich Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Berufung oder Revision.

    Datenschutz.

    Häufige Fragen – Nebenklage & Opfervertretung in Essen

    Die Möglichkeit des Opfers, sich am Strafverfahren aktiv zu beteiligen.

    Bei schweren Delikten wie Körperverletzung, Sexualdelikten oder versuchtem Tötungsdelikt.

    Anwesenheit, Fragerecht, Beweisanträge, Rechtsmittel.

    Ja, über das sogenannte Adhäsionsverfahren.

    Ja, um die Rechte vollumfänglich wahrzunehmen und durchzusetzen.

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