Körperverletzung in Essen – Ihr Rechtsanwalt für Strafverteidigung

Körperverletzung zählt zu den häufigsten verfolgten Delikten im Strafrecht. In Essen reichen die Fälle von einfachen Auseinandersetzungen über gefährliche Körperverletzung bis hin zu schwerer Körperverletzung mit erheblichen Folgen. Abhängig vom Tatvorwurf drohen Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren sowie Schadensersatzforderungen der Opfer.
Als erfahrener Strafverteidiger in Essen vertrete ich Mandanten, die wegen Körperverletzung beschuldigt werden. Ich prüfe die Beweislage, sichere Ihre Rechte und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Häufig bestehen Verteidigungsmöglichkeiten – etwa bei Notwehrsituationen, fehlendem Vorsatz oder widersprüchlichen Zeugenaussagen.
Eine anwaltliche Vertretung ist bereits im Ermittlungsverfahren entscheidend, um unnötige Belastungen zu vermeiden und eine optimale Verteidigung sicherzustellen.
- Tatvarianten: einfache, gefährliche, schwere Körperverletzung
- Folgen: Geld- oder Freiheitsstrafe, Schadensersatz, Eintragung ins Führungszeugnis
- Ihre Vorteile: Prüfung von Notwehr & Beweisen, Schutz vor voreiligen Aussagen, gezielte Verteidigungsstrategie
Wenn Sie in Essen mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, zählt vor allem eines: schnelle, kompetente Verteidigung. Als erfahrener Strafverteidiger in Essen vertrete ich Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Berufung oder Revision.
Häufige Fragen – Körperverletzung in Essen
Von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe, je nach Schwere der Tat bis zu zehn Jahren.
Eine gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn Waffen, gefährliche Werkzeuge oder gemeinschaftliches Handeln vorliegen.
Ja, wenn die Handlung zur Abwehr eines Angriffs erforderlich war.
Nein. Sie haben das Recht zu schweigen – nutzen Sie dieses.
Ja, insbesondere bei Ersttätern oder geringer Verletzungsfolge.