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Thorsten Mamat Rechtsanwalt | Neue Anschrift ab 01.02.2025: Huyssenallee 15 | 45128 Essen | 0201 / 361 56 41 | service@anwaltskanzlei-nowack.de

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Kapitaldelikte in Essen – Verteidigung bei Mord & Totschlag

Rechtsanwalt Thorsten Mamat Grafik Strafrecht in Essen

Kapitaldelikte wie Mord und Totschlag gehören zu den schwersten Straftaten im deutschen Strafrecht. In Essen führen Ermittlungen wegen Kapitaldelikten regelmäßig zu Untersuchungshaft, intensiven Ermittlungen und einer hohen medialen Aufmerksamkeit. Für Betroffene geht es um Freiheitsstrafen bis hin zur lebenslangen Haft.

Als erfahrener Strafverteidiger in Essen übernehme ich die Verteidigung in Kapitalverfahren mit höchster Professionalität und Diskretion. Ich prüfe die Beweise, beantrage Akteneinsicht und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die auf die individuelle Situation zugeschnitten ist. Gerade bei Kapitaldelikten spielen Gutachten, forensische Spuren und Zeugenaussagen eine zentrale Rolle, die kritisch hinterfragt werden müssen.

Eine frühzeitige anwaltliche Verteidigung ist entscheidend, um Fehler im Ermittlungsverfahren zu vermeiden und die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen.

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  • Delikte: Mord, Totschlag, versuchte Tötungsdelikte
  • Folgen: Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe bis lebenslang, Sicherungsverwahrung.
  • Ihre Vorteile: Diskrete Verteidigung, Prüfung von Gutachten & Beweisen, konsequente Wahrung der Rechte

Wenn Sie in Essen mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, zählt vor allem eines: schnelle, kompetente Verteidigung. Als erfahrener Strafverteidiger in Essen vertrete ich Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Berufung oder Revision.

    Datenschutz.

    Häufige Fragen – Kapitaldelikte in Essen (Mord, Totschlag)

    Mord setzt besondere Merkmale wie Heimtücke oder Habgier voraus, Totschlag ist die vorsätzliche Tötung ohne diese Merkmale.

    Bei Mord lebenslange Freiheitsstrafe, bei Totschlag Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.

    Grundsätzlich ja, da Flucht- und Verdunkelungsgefahr besteht.

    Unverzichtbar – Verteidigung muss von Beginn an erfolgen.

    Ja, durch geschickte Verteidigung kann eine Einstufung in ein milderes Delikt erreicht werden.

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