Jugendstrafrecht in Essen – Ihr Anwalt für Jugendliche & Heranwachsende

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in vielen Punkten vom Erwachsenenstrafrecht. In Essen richtet es sich an Jugendliche (14–17 Jahre) und Heranwachsende (18–20 Jahre), wenn diese nach ihrer Reifeentwicklung dem Jugendstrafrecht unterfallen. Anders als beim Erwachsenenstrafrecht steht hier der Erziehungsgedanke im Vordergrund, nicht die Strafe.
Typische Vorwürfe im Jugendstrafrecht sind Diebstahl, Körperverletzung, Drogenbesitz oder Sachbeschädigung. Die Sanktionen reichen von Erziehungsauflagen über Sozialstunden bis hin zu Jugendstrafe. Ein Jugendstrafverfahren kann erhebliche Auswirkungen auf die persönliche und schulische Entwicklung haben.
Als Anwalt für Jugendstrafrecht in Essen vertrete ich Jugendliche und Heranwachsende in allen Verfahrensstadien. Ich prüfe die Vorwürfe, sichere die Rechte des Beschuldigten und erarbeite Lösungen, die gerichtliche Strafen vermeiden oder abmildern.
- Typische Delikte: Diebstahl, Körperverletzung, Drogen, Sachbeschädigung
- Folgen: Erziehungsauflagen, Sozialstunden, Arrest, Jugendstrafe (mit oder ohne Bewährung)
- Ihre Vorteile: Spezialisierte Verteidigung, Berücksichtigung des Erziehungsgedankens, enge Begleitung der Familie
Wenn Sie in Essen mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, zählt vor allem eines: schnelle, kompetente Verteidigung. Als erfahrener Strafverteidiger in Essen vertrete ich Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Berufung oder Revision.
Häufige Fragen – Jugendstrafrecht in Essen
Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sowie Heranwachsende bis zu einem Alter von 20 Jahren, bei nicht aus schließbarer Reifeverzögerung.
Erziehungsmaßregeln, Auflagen, Sozialstunden Freizeit- oder Dauerarrest oder Jugendstrafe.
Die Maßnahmen sollen erziehen, nicht bestrafen.
Ja, um die Rechte zu sichern und eine faire Behandlung zu gewährleisten.