Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfall) in Essen – Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Ein Vorwurf wegen Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist ernst und zieht in vielen Fällen erhebliche Konsequenzen nach sich – von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Vielen Betroffenen ist nicht bewusst, dass bereits das Verlassen des Unfallortes nach einem Bagatellschaden in der Regel als Straftat gewertet wird.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Essen vertrete ich Mandanten, die mit dem Vorwurf der Fahrerflucht konfrontiert sind. Ich prüfe die Beweislage, sichere frühzeitig Ihre Rechte und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist.
Typische Folgen bei Fahrerflucht:
Geld- oder Freiheitsstrafe
Punkte in Flensburg
Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis
Probleme mit der Kfz-Versicherung (Regressforderungen)
Warum frühzeitige anwaltliche Beratung wichtig ist:
Aussageverweigerungsrecht nutzen, bevor Sie Angaben machen
Möglichkeit, ein Verfahren auf Einstellung hinzuwirken
Verteidigungsansatz kann Fahrverbot oder Führerscheinentzug abwenden
Ihr Nutzen:
- Sofortige Einschätzung Ihrer Situation
- Begleitung vom Ermittlungsverfahren bis zur Gerichtsverhandlung
- Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Versicherung
Gerade bei leichten Kollisionen spielt die Wahrnehmbarkeit eine große Rolle. Hier kann eine geschickte Verteidigung, gegebenenfalls durch Hinzuziehung eines Sachverständigen, in vielen Fällen zu einer Einstellung des Verfahrens oder zu einem Freispruch führen.
Wenn Sie in Essen mit einem verkehrsrechtlichen Vorwurf oder Problem konfrontiert sind, zählt vor allem eines: eine schnelle und sachkundige anwaltliche Unterstützung.
Als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht in Essen vertrete ich Mandanten in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrechts – sowohl bei Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten als auch in Verfahren im Verkehrszivilrecht und im Verkehrsverwaltungsrecht.
Häufige Fragen – Fahrerflucht in Essen
Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Das gilt auch bei kleineren Schäden und selbst dann, wenn Sie einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug hinterlassen!
Je nach Schwere des Schadens drohen Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren sowie Punkte in Flensburg. Außerdem ist mit einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen.
Ja, insbesondere bei geringen Schäden kann durch geschickte Verteidigung oft eine Einstellung des Verfahrens erreicht oder zumindest ein Entzug der Fahrerlaubnis abgewendet werden.
Nein. Sie haben das Recht zu schweigen und sollten vor jeder Aussage anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann Sie in Regress nehmen, wenn Sie wegen Fahrerflucht verurteilt werden.
Ein Rechtsanwalt beantragt Akteneinsicht, prüft die Beweise und kann je nach Fall auf Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine Strafmilderung hinwirken.