Fahren ohne Fahrerlaubnis in Essen – Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Der Vorwurf „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ ist im Verkehrsrecht ein ernstzunehmendes Delikt und wird in Essen regelmäßig von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt. Bereits eine einmalige Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis kann als Straftat nach § 21 StVG geahndet werden. Betroffene müssen mit empfindlichen Strafen rechnen – von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe, insbesondere bei Wiederholungstaten.
Oft herrscht Unsicherheit darüber, wann genau von „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ gesprochen wird. Wichtig ist die Unterscheidung: Wer lediglich den Führerschein nicht mitführt, begeht lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Wer jedoch keine gültige Fahrerlaubnis besitzt oder sie durch Entzug verloren hat, macht sich strafbar.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Essen prüfe ich sorgfältig die individuelle Situation: Liegt tatsächlich ein Verstoß vor? Ist eine ausländische Fahrerlaubnis anzuerkennen? Gibt es Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung? Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um hohe Strafen, Punkte in Flensburg und weitere Konsequenzen zu vermeiden.
Rechtsfolgen:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Sperrfrist für die Neuerteilung
Regress der Haftpflichtversicherung bei einem Unfall
Verteidigungsmöglichkeiten:
Prüfung, ob tatsächlich keine gültige Fahrerlaubnis bestand
Bewertung von Ausnahmeregelungen (z. B. ausländische Fahrerlaubnis)
Ziel: Einstellung des Verfahrens oder Strafmilderung
Wenn Sie in Essen mit einem verkehrsrechtlichen Vorwurf oder Problem konfrontiert sind, zählt vor allem eines: eine schnelle und sachkundige anwaltliche Unterstützung.
Als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht in Essen vertrete ich Mandanten in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrechts – sowohl bei Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten als auch in Verfahren im Verkehrszivilrecht und im Verkehrsverwaltungsrecht.
Häufige Fragen – Fahren ohne Fahrerlaubnis in Essen
Das bedeutet, dass Sie kein gültiges Recht besitzen, ein Fahrzeug zu führen – etwa weil Sie nie eine Fahrerlaubnis erworben haben oder diese entzogen wurde.
Es handelt sich um eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft wird.
Nein. Wer den Führerschein nicht mitführt, begeht nur eine Ordnungswidrigkeit. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist hingegen eine Straftat.
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Liegt keine Anerkennung vor, kann es trotzdem als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden.
In der Regel wird eine Geldstrafe verhängt. Freiheitsstrafe droht vor allem bei mehrfachen Wiederholungstaten.