Ermittlungsverfahren in Essen – Ihr Strafverteidiger schützt Ihre Rechte

Ein Ermittlungsverfahren wird schon bei bloßem Anfangsverdacht eingeleitet. Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen in diesem Stadium bereits weitreichende Maßnahmen ergreifen – von der Durchsuchung bis zur Beschlagnahme. Für Beschuldigte ist diese Situation belastend, insbesondere wenn Untersuchungshaft (U-Haft) droht.
Als erfahrener Strafverteidiger in Essen begleite ich Mandanten von Beginn des Ermittlungsverfahrens an. Ich beantrage Akteneinsicht, prüfe die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen und sichere Ihr Schweigerecht. Gerade bei Hausdurchsuchungen oder Haftbefehlen ist sofortiges anwaltliches Handeln entscheidend, um Fehler zu vermeiden und die Chancen auf eine schnelle Freilassung zu erhöhen.
- Maßnahmen: Vorladung, Durchsuchung, Beschlagnahme, U-Haft
- Folgen: Erheblicher Eingriff in den persönlichen Lebensbereich und die Privatsphäre, Einschränkungen der Freiheit, gesellschaftliche Folgen
- Ihre Vorteile: Soforthilfe bei Durchsuchung/Haft, Prüfung der Rechtmäßigkeit, Verteidigungsstrategie von Anfang an
Wenn Sie in Essen mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, zählt vor allem eines: schnelle, kompetente Verteidigung. Als erfahrener Strafverteidiger in Essen vertrete ich Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts.
Häufige Fragen – Ermittlungsverfahren in Essen (Durchsuchung, Untersuchungshaft, U-Haft)
Sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft einem Verdacht nachgehen.
Bei polizeilicher Vorladung nicht – nur bei staatsanwaltschaftlicher oder gerichtlicher Vorladung.
In jedem Stadium des Verfahrens haben Sie das Recht einen Anwalt hinzuzuziehen. Es wird dringend empfohlen, niemals ohne Rechtsbeistand zu einer Vorladung zu erscheinen.
Keine Angaben machen und sofort einen Anwalt kontaktieren.
Wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt und zusätzlich Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr besteht.
Ja, insbesondere bei unzureichender Beweislage oder geringer Schuld.