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Thorsten Mamat Rechtsanwalt | Neue Anschrift ab 01.02.2025: Huyssenallee 15 | 45128 Essen | 0201 / 361 56 41 | service@anwaltskanzlei-nowack.de

Ihnen wird ein Eigentumsdelikt vorgeworfen? Schweigen Sie – wir übernehmen Ihre Verteidigung. Lassen Sie sich rechtlich beraten und optimal vorbereiten. Jetzt Kontakt aufnehmen und eine persönliche und kompetente Betreuung sichern.

Eigentumsdelikte in Essen – Verteidigung durch erfahrenen Strafverteidiger

Rechtsanwalt Thorsten Mamat Grafik Strafrecht in Essen

Eigentumsdelikte zählen zu den klassischen Straftaten im Strafrecht. In Essen reichen die Vorwürfe von Diebstahl und Unterschlagung oder Hehlerei bis hin zu Raub. Abhängig vom Delikt drohen Geldstrafen, mehrjährige Freiheitsstrafen und erhebliche Konsequenzen für das persönliche und berufliche Leben.

Als Strafverteidiger in Essen vertrete ich Mandanten in allen Verfahren wegen Eigentumsdelikten. Ich prüfe die Beweislage, sichere Akteneinsicht und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie. Oft bestehen Ansätze zur Verfahrenseinstellung, etwa bei geringer Schuld, Ersttätern oder unklaren Beweisen.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um weitreichende Folgen – insbesondere bei Raub oder bandenmäßigen Vorwürfen – zu vermeiden.

Rechtliche Probleme? Wir sichern Ihre Rechte im Strafverfahren.

Soforthilfe durch Ihren Rechtsanwalt in Essen.

  • Typische Delikte: Diebstahl, Unterschlagung, Hehlerei, Raub
  • Folgen: Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Vorstrafe, Führungszeugniseintrag
  • Ihre Vorteile: Prüfung der Beweise, mögliche Einstellung, Schutz vor überzogenen Strafen

Wenn Sie in Essen mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, zählt vor allem eines: schnelle, kompetente Verteidigung. Als erfahrener Strafverteidiger in Essen vertrete ich Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Berufung oder Revision.

    Datenschutz.

    Häufige Fragen – Eigentumsdelikte in Essen

    Diebstahl, Unterschlagung, Hehlerei, Raub und verwandte Delikte.

    Von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafen von mehreren Jahren, abhängig von der Schwere.

    Ja, insbesondere bei Ersttätern oder geringem Schaden.

    Sie sind oft entscheidend – aber auch fehleranfällig und angreifbar.

    Nein, nutzen Sie Ihr Schweigerecht und lassen Sie die Akte durch einen Anwalt prüfen.

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