Cybercrime in Essen – Ihr Anwalt für Internetstrafrecht

Internetstrafrecht, oft auch als Cybercrime bezeichnet, ist ein wachsender Bereich des Strafrechts. In Essen betreffen Ermittlungsverfahren häufig Vorwürfe wie Online-Betrug, Identitätsdiebstahl, Urheberrechtsverletzungen oder Hackerangriffe. Die Digitalisierung hat dazu geführt, dass schon kleine Handlungen große rechtliche Folgen haben können – oft mit internationalen Bezügen.
Als Anwalt für Cybercrime in Essen verteidige ich Mandanten, die wegen Internetstraftaten beschuldigt werden. Dabei geht es nicht nur um Betrugsdelikte im Online-Handel, sondern auch um Datenmissbrauch, Erpressung per E-Mail oder Verstöße gegen das Urheberrecht. Solche Verfahren sind oft technisch komplex und erfordern spezialisierte Verteidigungsstrategien.
Ich prüfe die Beweislage, beantrage Akteneinsicht und entwickle eine individuelle Verteidigung – sei es zur Einstellung des Verfahrens oder zur Vermeidung schwerer Strafen.
- Typische Vorwürfe: Online-Betrug, Identitätsdiebstahl, Urheberrechtsverstöße, Hacking, Phishing
- Folgen: Geld- oder Freiheitsstrafe, Schadensersatzforderungen, Einträge ins Führungszeugnis
- Ihre Vorteile: Spezialisierte Verteidigung, technische & rechtliche Expertise, Schutz vor Vorverurteilungen
Wenn Sie in Essen mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, zählt vor allem eines: schnelle, kompetente Verteidigung. Als erfahrener Strafverteidiger in Essen vertrete ich Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Berufung oder Revision.
Häufige Fragen – Cybercrime / Internetstrafrecht in Essen
Straftaten, die über das Internet oder mit IT-Systemen begangen werden, z. B. Betrug, Hacking oder Datenmissbrauch.
Von Geldstrafe bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, abhängig vom Tatvorwurf.
Sehr wichtig – fehlerhafte Zuordnungen von IP-Adressen oder Geräten bieten oft Verteidigungsansätze.
Nein. Ohne anwaltliche Beratung sollten Sie keine Angaben machen.
Ja, insbesondere bei Ersttätern oder unklarer Beweislage.