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Thorsten Mamat Rechtsanwalt | Neue Anschrift ab 01.02.2025: Huyssenallee 15 | 45128 Essen | 0201 / 361 56 41 | service@anwaltskanzlei-nowack.de

Ermittlungen wegen Cybercrime? Wir prüfen Aktenlage & Beweise. Jetzt Kontakt aufnehmen und eine persönliche und kompetente Betreuung sichern.

Cybercrime in Essen – Ihr Anwalt für Internetstrafrecht

Rechtsanwalt Thorsten Mamat Grafik Strafrecht in Essen

Internetstrafrecht, oft auch als Cybercrime bezeichnet, ist ein wachsender Bereich des Strafrechts. In Essen betreffen Ermittlungsverfahren häufig Vorwürfe wie Online-Betrug, Identitätsdiebstahl, Urheberrechtsverletzungen oder Hackerangriffe. Die Digitalisierung hat dazu geführt, dass schon kleine Handlungen große rechtliche Folgen haben können – oft mit internationalen Bezügen.

Als Anwalt für Cybercrime in Essen verteidige ich Mandanten, die wegen Internetstraftaten beschuldigt werden. Dabei geht es nicht nur um Betrugsdelikte im Online-Handel, sondern auch um Datenmissbrauch, Erpressung per E-Mail oder Verstöße gegen das Urheberrecht. Solche Verfahren sind oft technisch komplex und erfordern spezialisierte Verteidigungsstrategien.

Ich prüfe die Beweislage, beantrage Akteneinsicht und entwickle eine individuelle Verteidigung – sei es zur Einstellung des Verfahrens oder zur Vermeidung schwerer Strafen.

Rechtliche Probleme? Wir sichern Ihre Rechte im Strafverfahren.

Soforthilfe durch Ihren Rechtsanwalt in Essen.

  • Typische Vorwürfe: Online-Betrug, Identitätsdiebstahl, Urheberrechtsverstöße, Hacking, Phishing
  • Folgen: Geld- oder Freiheitsstrafe, Schadensersatzforderungen, Einträge ins Führungszeugnis
  • Ihre Vorteile: Spezialisierte Verteidigung, technische & rechtliche Expertise, Schutz vor Vorverurteilungen

Wenn Sie in Essen mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, zählt vor allem eines: schnelle, kompetente Verteidigung. Als erfahrener Strafverteidiger in Essen vertrete ich Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Berufung oder Revision.

    Datenschutz.

    Häufige Fragen – Cybercrime / Internetstrafrecht in Essen

    Straftaten, die über das Internet oder mit IT-Systemen begangen werden, z. B. Betrug, Hacking oder Datenmissbrauch.

    Von Geldstrafe bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, abhängig vom Tatvorwurf.

    Sehr wichtig – fehlerhafte Zuordnungen von IP-Adressen oder Geräten bieten oft Verteidigungsansätze.

    Nein. Ohne anwaltliche Beratung sollten Sie keine Angaben machen.

    Ja, insbesondere bei Ersttätern oder unklarer Beweislage.

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