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Thorsten Mamat Rechtsanwalt | Neue Anschrift ab 01.02.2025: Huyssenallee 15 | 45128 Essen | 0201 / 361 56 41 | service@anwaltskanzlei-nowack.de

BTM Vorwürfe wegen Drogenbesitz oder -handel? Wir nehmen sofort Akteneinsicht und prüfen die Rechtslage. Jetzt Kontakt aufnehmen und eine persönliche und kompetente Betreuung sichern.

Drogenstrafrecht – Ihr Strafverteidiger für BtM-Delikte

Rechtsanwalt Thorsten Mamat Grafik Strafrecht in Essen

Das Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) gehört zu den praxisrelevantesten Bereichen des Strafrechts. In Essen betreffen Verfahren vor allem den Besitz, Konsum oder Handel von Cannabis, Kokain, Heroin oder Amphetaminen. Auch nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (KCanG) bleiben viele Verstöße strafbar – insbesondere beim Besitz über den erlaubten Mengen, beim Anbau oder beim Handel.

Die Strafen im BtM-Strafrecht reichen von Geldstrafe bis hin zu langen Freiheitsstrafen. Bereits kleinste Mengengen können strafbar sein, wenn sie die sogenannte „geringe Menge“ übersteigen. Besonders schwerwiegend sind Vorwürfe wie bandenmäßiger Handel oder gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln.

Als Anwalt für Drogenstrafrecht in Essen verteidige ich Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen, die Beweislage bei Drogentests und erarbeite eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Rechtliche Probleme? Wir sichern Ihre Rechte im Strafverfahren.

Soforthilfe durch Ihren Rechtsanwalt in Essen.

  • Tatvorwürfe: Besitz, Konsum, Handel, Einfuhr, Anbau
  • Folgen: Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug
  • Ihre Vorteile: Prüfung von Drogentests & Durchsuchungen, Verteidigung gegen überhöhte Strafanträge, Schutz Ihrer Rechte

Wenn Sie in Essen mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, zählt vor allem eines: schnelle, kompetente Verteidigung. Als erfahrener Strafverteidiger in Essen vertrete ich Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Berufung oder Revison.

    Datenschutz.

    Häufige Fragen – BTM

    Von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe, abhängig von Menge und Art der Substanz.

    Es drohen Freiheitsstrafen von mehreren Jahren, besonders bei bandenmäßigem Handel.

    Nein, Sie sollten Ihr Schweigerecht nutzen und sofort anwaltliche Beratung suchen.

    Ja, bei geringen Mengen zum Eigenverbrauch oder bei Ersttätern besteht diese Möglichkeit.

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