Corona – Pandemie
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erleben wir zurzeit erhebliche Einschränkungen der persönlichen Freiheit.
In immer kürzeren zeitlichen Abständen werden neue Regeln veröffentlicht, mit denen grundlegende Freiheits- und Menschenrechte außer Kraft gesetzt werden. Ich benenne nur beispielhaft: Die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), die Freizügigkeit (Art. 11 GG), die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG), die Religionsausübungsfreiheit (Art. 4 GG), die Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 GG).
Ich halte die Einschränkungen in den ständig neuen “Coronaschutzverordnungen” zu einem großen Teil für verfassungswidrig, weil der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht beachtet wird.
Gleichwohl werden Verstöße gegen die “Corona-Regeln” mit hohen Bußgeldern sanktioniert. Unternehmer, die Fördermittel beantragen, um wirtschaftlich überleben zu können, müssen bei fehlerhafter Antragsstellung nicht nur mit einer Rückforderung rechnen, sondern auch mit einer Anklage wegen Subventionsbetruges.
In allen Strafverfahren und Bußgeldverfahren wegen Verstößen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie benötigen Sie einen qualifizierten Strafverteidiger. Ich übernehme in diesen Fällen gerne Ihre Verteidigung.