Alkohol am Steuer in Essen – Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Der Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr zählt zu den häufigsten Verkehrsstraftaten in Essen. Bereits ab 0,3 Promille in Verbindung mit Alkohol bedingten Ausfallerscheinungen (bspw. Schlangenlinien fahren) liegt eine Straftat vor. Es drohen Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis.
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Essen verteidige ich Mandanten, die wegen Trunkenheit im Verkehr belangt werden. Ziel ist es, Ihre Fahrerlaubnis zu sichern und eine möglichst milde Strafe zu erreichen.
Rechtsfolgen bei Trunkenheit im Verkehr:
Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
Bußgeld, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Eintragung von Punkten in Flensburg
Anordnung einer MPU
Ihr Nutzen durch anwaltliche Vertretung:
- Sofortige Einschätzung Ihrer Situation
- Schutz vor vorschnellen Aussagen
- Begleitung vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Berufung oder Revision
- Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Versicherung
- Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung oder Freispruch bei unzulässiger Befragung durch die Polizei (Beweisverwertungsverbote)
- Möglichkeiten zur Strafmilderung und Verkürzung der Sperrfrist
Wenn Sie in Essen mit einem verkehrsrechtlichen Vorwurf oder Problem konfrontiert sind, zählt vor allem eines: eine schnelle und sachkundige anwaltliche Unterstützung.
Als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht in Essen vertrete ich Mandanten in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrechts – sowohl bei Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten als auch in Verfahren im Verkehrszivilrecht und im Verkehrsverwaltungsrecht.
Häufige Fragen – Alkohol am Steuer in Essen
Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit. Ab diesem Wert liegt eine Straftat vor – auch ohne auffälliges Fahrverhalten.
Ja. Wenn zusätzlich Ausfallerscheinungen oder ein Unfall vorliegen, kann auch ab 0,3 Promille eine Strafbarkeit gegeben sein. (Relative Fahruntüchtigkeit).
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, einen Atemalkoholtest durchzuführen. Eine Blutprobe kann allerdings von der Polizei angeordnet werden.
Neben Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.
In der Regel bei einer Alkoholfahrt ab 1,6 Promille oder bei wiederholten Verstößen.
Ein Rechtsanwalt beantragt Akteneinsicht, prüft die Beweise und kann je nach Fall auf eine Einstellung des Verfahrens oder eine Strafmilderung hinwirken.